Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wassermühle Triglitz GbR

1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag für die Wassermühle Triglitz ist verbindlich geschlossen, wenn das Ferienhaus über die Website wassermuehletriglitz.de gebucht und die Anzahlung geleistet wurde oder über die Buchungsportale (wie Airbnb, Booking.com usw.) direkt gebucht und von uns bestätigt wurde.
Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubs- oder Workationzwecke vermietet und darf nur mit der bei Buchung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden (maximal 12 Personen im Haus).

2. Mietpreis und Nebenkosten
Im vereinbarten Mietpreis sind alle Nebenkosten (z.B. für Hausstrom Heizung, Wasser) enthalten. Außerdem ist die Nutzung von Bettwäsche und Handtüchern und deren Reinigung enthalten.
Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises ist direkt nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 3 Wochen vor Mietbeginn zu leisten. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Vermieter die Buchung stornieren. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

3. Tanken von Elektro-Fahrzeugen
Für die Beladungen der E-Autos stellt der Vermieter eine Wallbox zur Verfügung. Das Laden von Elektro-Autos ist im Mietpreis nicht enthalten und wird separat nach Verbrauch abgerechnet. Die Kosten hierfür belaufen sich pro Ladung auf 40 Cent je KWh und werden nachträglich berechnet. Das Laden an der Haussteckdose ist verboten, es besteht Brandgefahr durch Überhitzung, für die der Halter des jeweiligen Fahrzeuges vollumfänglich haftet.

4. Kaution
Der Mieter autorisiert bei Buchung eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 300 EURO an den Vermieter., die dieser nutzen kann Die Kaution wird per Kreditkarte autorisiert und nicht direkt abgebucht. Diese wird bis 48 Stunden nach einwandfreier Rückübergabe der Mietsache freigegeben oder bei auftretenden Schäden ganz oder teilweise einbehalten. Die Meldung von eventuellen Schäden oder einem erhöhtem Reinigungsaufwand erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Auszug.

5. Mietdauer und An- / Abreise
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Abreise und Übergabe müssen bis spätestens 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Andere An- und Abreisezeiten können bei Verfügbarkeit gegen Aufpreis von jeweils 250 EUR vereinbart werden.

Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise oder nicht erfolgter oder verspäteter Anreise erfolgt grundsätzlich nicht. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.

5. Rücktritt
Grundsätzlich gilt Deutsches Mietrecht. Dies bedeutet: Gebucht ist gebucht. Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, außer bei höherer Gewalt oder außerordentlich wichtigem Grund nach § 542 II BGB.

Der Mieter ist von der Mietzahlung nicht entbunden, wenn er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Dies schließt Krankheit ein, ungeplante Ereignisse oder auch wenn eine der anreisenden Personen verhindert ist. Wir empfehlen daher immer den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Wir bieten unseren Gästen jedoch folgende freiwillige Stornoregelungen an:
• Bis 22 Tage vor Anreise: Umbuchung ohne Gebühr oder Stornierung.
• Ab 21 Tage vor Anreise ist die Gesamtmiete zu bezahlen.

Der Vermieter verpflichtet sich, den stornierten Zeitraum schnellstmöglich wieder auf dem freien Markt und Buchungsportalen anzubieten. Sollte eine komplette Vermietung oder eine Teilvermietung in der vorher gebuchten Zeit erfolgen, wird dies mit der Rechnungssumme des stornierenden Mieters verrechnet.

Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5. Beherbergungsverbote/COVID
Im Falle eines erlassenen Beherbergungsverbotes innerhalb des gebuchten Zeitraumes kann von beiden Parteien kostenfrei storniert werden (höhere Gewalt). Beide Vertragsparteien werden dann von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

Besteht kein Beherbergungsverbot und existiert ein Pandemiegeschehen und länderspezifische oder gesonderte, wechselnde Auflagen und Einschränkungen (z.B. während Covid-19) gelten gesonderte Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen.

Diese werden jeweils aktuell auf der Website wassermuehletriglitz.de und in den Buchungsformularen veröffentlicht und sind bei Buchung abweichend von diesen AGB gültig. Auch Quarantäne-Situationen entbinden nicht von der Pflicht der Mietzahlung, auch und gerade zu dieser Zeit empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung inkl. Corona Schutz (z.B. von der HanseMerkur oder Allianz).

6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter vom Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Böden oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen (z.B. Terrasse und Sauna) ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannte Kontaktpersonen anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spülsteine, Ausgußbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Auf Holzterrassen und Grünflächen/Wiesen darf kein Feuer entfacht oder gegrillt werden. Bei Fenstern, sowie Dachfenstern ist darauf zu achten, diese beim Verlassen des Hauses zu schließen. Tritt z.B. im Falle von starkem Regen oder Gewitter ein Wasserschaden auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Im Falle starker Sonneneinstrahlung sollten die Vorhänge und Rollos der Dachfenster tagsüber geschlossen gehalten werden. Bleiben diese geöffnet und entwickelt sich in der Mühle starke Hitze, entbindet dies nicht vom Mietvertrag und der Vermieter kann keinerlei Haftung übernehmen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Schäden oder grobe Verunreinigungen, die wir bis 24 Stunden nach Auszug feststellen, dem Mieter in Rechnung stellen. Fotodokumentationen fügen wir bei. Im Sinne des Mieters und der Nachweisbarkeit sollten bei Einzug und Übernahme der Unterkunft ebenfalls Fotos angefertigt werden.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich, auch telefonisch, zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

8. Datenschutz
Der Mieter stimmt zu, dass seine Kontaktadressen im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von der Wassermühle Triglitz GbR gespeichert und verarbeitet werden dürfen und diese Kontaktadressen auch für eine Ansprache genutzt werden dürfen.

9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

10. Tierhaltung und Rauchen
Tiere, insbesondere Hunde und Katzen sind in der Wassermühle nicht gestattet. Rauchen ist innerhalb der Räume strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr von 750 Euro für besondere Reinigung und Sanierung erhoben. Beim Rauchen im Außenbereich ist darauf zu achten, die Zigaretten bzw. Zigaretten-Stummel in den dafür vorgesehenen Schraubgläsern zu entsorgen. Für den Fall der Zuwiderhandlung werden die Kosten für die Reinigung an den Mieter berechnet. Ebenfalls sind größere Feiern mit mehr Besuchern als der Kapazität des Hauses nicht zulässig.

11. Offenes Feuer
Offenes Feuer ist nur im Zeitraum Oktober bis März gestattet. Nach dem sogenannten Lagerfeuererlass des Landes Brandenburg ist es möglich, ein kleines Feuer in einer Feuerschale abzubrennen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
• Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt einen Meter
• Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden
• Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer entzünden
• Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer
• Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen
• Löschmittel immer bereithalten (zum Beispiel Wasser, Sand, Feuerlöscher)
• "Brandbeschleuniger" wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr!
• Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen
• Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen
• Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen

12.. Änderung des Vertrages / Rechtswahl und Gerichtsstand
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform. Es findet deutsches Mietrecht mit deutschem Gerichtsstand in Berlin Anwendung. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart



Hier noch die AGB

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